Anforderung des Studiums
Das Studium der Allgemeinen Sprachwissenschaft stellt grundsätzlich keine spezifischen Ansprüche an die sprachlichen Vorkenntnisse der Studierenden (allerdings wird ein gewisses Interesse für sprachliche Systeme auch "exotischer" Art vorausgesetzt).
Daneben wird erwartet, dass Studienanfänger über gute Lektürefähigkeiten im Englischen und einer weiteren Fremdsprache (vorzugsweise Französisch oder Russisch ) verfügen. Dringend zu empfehlen ist der möglichst frühe Nachweis von Sprachkenntnissen des Lateinischen, die dem ohnehin für die Magisterprüfung notwendigen Latinum entsprechen sollten. Wichtig ist die Bereitschaft und Fähigkeit, sich im Laufe des Studiums in eine Vielzahl sprachlicher Systeme einzuarbeiten (in Einzelfällen bis zur Lektürefähigkeit), weshalb die Zwischenprüfungsordnung für Allgemeine Sprachwissenschaft auch den Nachweis von Sprachkenntnissen in einer nichtindogermanischen Sprache oder in einer modernen "exotischen" indogermanischen Sprache (Armenisch, Indisch, Iranisch oder Keltisch) als Minimalanforderung (!) verlangt (vgl. §42 der ZwPO für den Magisterstudiengang).