Allgemeine und Typologische Sprachwissenschaft
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Magisterprüfung

Aktuelle Informationen über die Anmeldung finden Sie unter Aktuelles.

 

Die Gegenstandsbereiche der akademischen Abschlußprüfungen ergeben sich einerseits aus den Anforderungen der Zwischenprüfungsordnung bzw. der institutsinternen Regelung für die Aufnahme in das erste Hauptseminar, andererseits aus der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch den Besuch von Lehrveranstaltungen im Hauptstudium.

Unabhängig von individuellen Schwerpunktsetzungen können die folgenden Gebiete in einer weiter unten noch genauer erläuterten Auswahl Gegenstand der Abschlußprüfung sein:

  1. Deskriptive Verfahren in den Bereichen Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik bzw. Modell- und Theoriebildungen hierzu;
  2. Eine nichtindogermanische oder "exotische" indogermanische Sprache;
  3. Sprachwandel;
  4. Sprachtypologie;
  5. Wissenschaftstheorie und Geschichte der Sprachwissenschaft.

Im Einzelnen werden für die unterschiedlichen Prüfungsarten vorausgesetzt:

Magisterprüfung Hauptfach

Vertiefte Kenntnisse - auch zu theoretischen Fragen - in mindestens drei Bereichen aus (a), Grundkenntnisse in den übrigen Bereichen aus (a); Fähigkeit, einen Text der Sprache aus (b) nur mit Hilfe eines Wörterbuchs zu übersetzen und grammatisch zu erläutern; breite Grundkenntnisse auf zweien der Gebiete (c), (d) und (e).

Magisterprüfung Nebenfach

Gute Grundkenntnisse in mindestens drei Bereichen aus (a), Grundkenntnisse auf einem der Gebiete (c), (d) und (e).