Promotion
Die Gegenstandsbereiche der akademischen Abschlußprüfungen ergeben sich einerseits aus den Anforderungen der Zwischenprüfungsordnung bzw. der institutsinternen Regelung für die Aufnahme in das erste Hauptseminar, andererseits aus der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch den Besuch von Lehrveranstaltungen im Hauptstudium bzw. Aufbaustudium.
Unabhängig von individuellen Schwerpunktsetzungen können die folgenden Gebiete in einer weiter unten noch genauer erläuterten Auswahl Gegenstand der Abschlußprüfung sein:
- Deskriptive Verfahren in den Bereichen Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik bzw. Modell- und Theoriebildungen hierzu;
- Eine nichtindogermanische oder "exotische" indogermanische Sprache;
- Sprachwandel;
- Sprachtypologie;
- Wissenschaftstheorie und Geschichte der Sprachwissenschaft.
Im Einzelnen werden für die unterschiedlichen Prüfungsarten vorausgesetzt:
Promotion Hauptfach
Vertiefte Kenntnisse in mindestens drei Bereichen aus (a) unter Einschluss konkurrierender theoretischer Ansätze, gute Grundkenntnisse in den übrigen Bereichen aus (a); Fähigkeit, einen Text der Sprache aus (b) nur mit Hilfe eines Wörterbuchs zu übersetzen und grammatisch zu erläutern; vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet (c) oder (d) und auf dem Gebiet (e).
Promotion Nebenfach
Vertiefte Kenntnisse in mindestens drei Bereichen aus (a); Fähigkeit, einen Text der Sprache aus (b) nur mit Hilfe eines Wörterbuchs zu übersetzen und grammatisch zu erläutern; Grundkenntnisse auf dem Gebiet (c) oder (d) und auf dem Gebiet (e).