Allgemeine und Typologische Sprachwissenschaft
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Zwischenprüfung

Aktuelle Informationen über die Anmeldung finden Sie unter Aktuelles. Lektüreempfehlungen zur Zwischenprüfung finden Sie am Ende der Seite unter "Weiterführende Links".

Zwischenprüfung im Hauptfach

Zwischenprüfung im Nebenfach

 

Zwischenprüfung im Hauptfach

Die Anforderungen für die Zwischenprüfung im Hauptfach sind in der "Zwischenprüfungsordnung für den Magisterstudiengang" (§42) geregelt. Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen bestehen in Nachweisen über die erfolgreiche Teilnahme an:

  • einer Einführungsveranstaltung in die Allgemeine Sprachwissenschaft;

  • zwei aufeinander aufbauenden Kursen in einer nichtindogermanischen Sprache oder einer modernen indogermanischen Sprache aus einem der folgenden Sprachzweige: Armenisch, Indisch, Iranisch oder Keltisch; der Nachweis des Hebraicums gilt als gleichwertige Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzung;

  • einer Lehrveranstaltung, die als Einführung in die indogermanische Sprachwissenschaft gilt, oder einer einführenden Lehrveranstaltung aus einem Fach, das in den Fakultäten 12 bis 14 vertreten ist.

Die inhaltlichen Anforderungen der vierstündigen schriftlichen Zwischenprüfung bestehen aus den folgenden Punkten:

  • Beherrschung der Grundtechniken der Sprachbeschreibung in drei frei wählbaren Disziplinen aus den Bereichen Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax und Semantik;

  • Die Fähigkeit, strukturelle Besonderheiten der oben gewählten Sprache darzustellen;

  • Vertrautheit mit der wichtigsten Fachliteratur unter Einschluß englischer und entweder französisch oder russisch geschriebener Werke sowie die Fähigkeit, das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft nach Gegenstand und Methode von benachbarten Fächern abzugrenzen bzw. wissenschaftssystematisch einzuordnen.

Hieraus folgt, dass für das Hauptfach in jedem Fall der erfolgreiche Besuch von mindestens drei Proseminaren verlangt wird.

 

 

Zwischenprüfung im Nebenfach

Im Nebenfach wird keine Zwischenprüfung durchgeführt, doch sind institutsintern die Anforderungen für die Aufnahme in das erste Hauptseminar wie folgt festgelegt: Der Abschluß des Grundstudiums im Nebenfach "Allgemeine Sprachwissenschaft" (und damit der Erwerb der Hauptseminarqualifikation) erfordert regelmäßig die Vorlage folgender Studiennachweise:

A. Vier qualifizierte Leistungsnachweise (= benotete Scheine) für:

  1. den Grundkurs "Einführung in die Sprachwissenschaft";
  2. einen einsemestrigen Kurs in einer nichtindogermanischen Sprache;
  3. zwei Proseminare aus den Gebieten Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik oder Typologie.

B. Zwei einfache Leistungsnachweise ("Teilnahmescheine") für weitere Proseminare aus den oben unter Buchstabe A, Ziffer 3 genannten Gebieten.